FAQ

FAQHäufig gestellte Fragen. Unsere Antworten.

Leistungen und Vorteile

Welche Leistungen bieten Sie für Geschäftskunden an?

Wir bieten Geschäftskunden unser gesamtes Leistungsspektrum an – als einmalige Grundreinigung genauso wie als regelmäßige Unterhaltsreinigung.

Ob Gewerbetreibende, Freiberufler oder öffentliche Einrichtungen – bei uns erhalten Sie alle Leistungen der Gebäudereinigung aus einer Hand.

Welche Leistungen bieten Sie für Privatkunden an?

Wir sind gerne und häufig auch für Privatkunden im Einsatz. Privaten Kunden bieten wir ein breites Leistungsspektrum rund um Haus oder Wohnung an – von der Glasreinigung über Teppichboden- und Steinreinigung bis hin zur Reinigung von Photovoltaik-Anlagen.

Bitte beachten Sie, dass wir für Privathaushalte nur einmalige Grundreinigungen anbieten, jedoch keine Unterhaltsreinigung wie einen wöchentlichen Putzdienst.

Mehr erfahren Sie auf der Seite Privathaushalte

Warum sollte ich GLASKLAR beauftragen?

GLASKLAR Gebäudereinigung ist ein erfahrener Fachbetrieb aus der Region – eingetragen in der Handwerkskammer. Wir bieten ein breites Leistungsspektrum mit Rundum-Service für Privat und Gewerbe an.

Wir zeichnen uns durch Zuverlässigkeit, eine gründliche Reinigung und ein erstklassiges Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Das bestätigen auch unsere zahlreichen zufriedenen Kunden.

Mehr über GLASKLAR Gebäudereinigung

Wo ist GLASKLAR tätig?

Unser Firmensitz befindet sich im Herzen der Bergstraße, von wo aus wir die Metropolregion Rhein-Neckar als auch das Rhein-Main-Gebiet schnell erreichen.

Wir sind im Dreiländereck Hessen – Baden-Württemberg – Rheinland-Pfalz tätig und bedienen Kunden zwischen Mannheim und Darmstadt, zwischen Pfalz, Rheinhessen und Odenwald.

Eine Übersicht unseres Tätigkeitsgebiets finden Sie unter Einsatzorte.

Preise und Abrechnung

Was kostet eine professionelle Reinigung?

Naturgemäß hängen die Reinigungskosten von der Art der Reinigung und dem Umfang der zu reinigenden Flächen ab, sodass wir Ihnen an dieser Stelle keine pauschalen Preise nennen können.

Gerne erstellen wir Ihnen vor der Beauftragung ein konkretes und transparentes Angebot mit garantiertem Festpreis für die gewünschten Leistungen – für maximale Planungssicherheit und volle Kostentransparenz von Anfang an.

Die Angebotserstellung ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

Fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an.

Wie läuft die Angebotserstellung ab?

Gerne erstellen wir Ihnen vor der Beauftragung ein konkretes und transparentes Angebot mit garantiertem Festpreis für die gewünschten Leistungen.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Senden Sie uns Details zum Auftrag oder Fotos per WhatsApp oder E-Mail für eine erste Kostenschätzung.
  2. Vereinbaren Sie einen Angebotstermin. Wir beraten Sie vor Ort und erstellen ein genaues Aufmaß.

Die Angebotserstellung ist in beiden Fällen für Sie unverbindlich und kostenlos.

Fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an.

Wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Kann ich Reinigungsarbeiten von der Steuer absetzen?

Als Geschäftskunde können Sie unsere Leistungen selbstverständlich als Betriebsausgaben absetzen und einen Vorsteuerabzug geltend machen, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Auch die Reinigung im Privathaushalt ist steuerlich begünstigt. Sie können sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen – in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung. Die Hausreinigung und die Reinigung im Haushalt werden vom Bundesfinanzministerium explizit als Beispiele für Steuerermäßigungen beschrieben.

20 % der Arbeitskosten (inkl. MwSt.) können hierbei direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der Höchstbetrag der abziehbaren Arbeitskosten bei haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt 4.000 € pro Jahr (bei Gesamtkosten von 20.000 €). Verbrauchsmittel, wie z. B. Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel sowie Streugut gelten als begünstigte Nebenleistung, sodass in der Regel der gesamte Rechnungsbetrag absetzbar ist.

Sie erhalten für Ihre Abrechnung oder Steuererklärung selbstverständlich ordnungsgemäße Rechnungen mit gesetzlicher Mehrwertsteuer – gerne auch digital als E-Rechnung.

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist eine unbare Zahlung – zum Beispiel per Überweisung. Auch das berücksichtigen wir bei GLASKLAR natürlich.

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Bundesfinanzministerium)

Welche Zahlungsmethoden bieten Sie an?

Wir stellen Ihnen unsere Leistungen nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung. Die Zahlung erfolgt bequem per Überweisung.

Durch die unbare Zahlung per Überweisung erfüllen Sie gleichzeitig die Voraussetzung für eine mögliche Steuerermäßigung (z. B. bei haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen).

Weitere Fragen?

Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Sie wünschen weitere Auskünfte?

Kontaktieren Sie uns einfach! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

TeamAnsprechpartner

Ihre persönlichen Ansprechpartner betreuen Sie vom Angebot über die Auftragsabwicklung bis zum Projektabschluss

Giuseppe Zocco

Giuseppe Zocco

Inhaber
Platzhalterin

Maria Friebe

Büroleiterin
Platzhalter

Alexander Friebe

Objektleiter
Luigi Zocco

Luigi Zocco

Teamleiter

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